Trau Dich - auf einen gemeinsamen Weg

Hochzeit

Sie möchten heiraten. Wir gratulieren Ihnen herzlich zu diesem Schritt und sind gern bereit, mit einem feierlichen Gottesdienst bei Ihrem „schönsten Tag im Leben“ mitzuwirken.

Im feierlichen Rahmen eines Gottesdienstes soll Ihrem Entschluss zum gemeinsamen Leben besonderer Ausdruck verliehen werden: für das, was Sie als Paar verbindet, worauf Sie hoffen, woran Sie glauben und worin Ihre Liebe gründet.

Wir freuen uns auf Ihre Trauung und wünschen Ihnen einen unvergesslichen Auftakt Ihres gemeinsamen Weges.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer.

 

 

Organisatorisches

Bitte reservieren Sie unsere Kirche frühzeitig bei unserem Sekretariat. Dieses wird dann auch Sigrist, Organist und Pfarrperson informieren.

Für die Besprechung des Gottesdienstes nehmen Sie bitte auch frühzeitig mit der Pfarrperson Kontakt auf. Sie wird mit Ihnen – neben dem Gespräch über die Bedeutung des Eheschlussses – die Details des Ablaufs organisieren.

Falls Sie Musik zum Gottesdienst selbst organisieren wollen, bitten wir sie, dies mit der Pfarrperson abzusprechen.Die Kosten für zusätzliche Proben bei der Mitwirkung des von der Gemeinde gestellten Organisten sind von Ihnen zu übernehmen.

Wenn Sie sich in einer auswärtigen Kirche trauen lassen möchten, müssen Sie mit Gebühren für die Benützung der Kirche und für die Arbeit von Sigrist und Organist rechnen. In diesem Fall müssen Sie evtl. selber eine Pfarrperson für die Trauung anfragen, je nach Distanz.

Das Eherecht ist in der Schweiz staatlich geregelt, daher muss die Ziviltrauung der kirchlichen Hochzeit vorangehen.

Gehören Braut und Bräutigam verschiedenen Religionen oder Konfessionen an, sollte mit Vertretern beider Seiten Kontakt aufgenommen werden, damit die Gültigkeit der Eheschliessung nachher nicht von Seiten einer Religionsgemeinschaft angezweifelt wird. Ausserdem kann die Feier so im Respekt für die Kultur beider Eehpartner ausgerichtet werden.

Die Römisch-Katholische Kirche kennt neben dem staatlichen noch ein eigenes kirchliches Eherecht. Sie anerkennt z.B. kein Scheidungsrecht. Wenn die Ehe nicht nach anerkannten Formen geschlossen wurde, kann sie jedoch als „nichtig“ erklärt werden.

Ist bei der Trauung nur eine reformierte Pfarrperson anwesend, braucht der katholische Partner von seiner Kirche einen sog. Dispens von der Formpflicht. Das gilt auch, wenn lediglich eine Ziviltrauung gewählt wird.

Beim Ökumenischen Traugottesdienst ist sowohl der katholische Priester wie die reformierte Pfarrperson anwesend. Kontaktieren Sie auf alle Fälle auch den katholischen Priester Ihrer Wohngemeinde.

 

Häufige Fragen zur Hochzeit

Was wird beim Trau-Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprochen?
Die Hochzeit ganz allgemein, aber auch Details der Feierlichkeit. Sie können sich bereits vorher auch Gedanken zu folgenden Fragen machen:

Warum wollen wir kirchlich heiraten? Was ist uns dabei wichtig? Was erwarten wir von der Feier? Was wollen wir einander bei der Trauung versprechen?

Wie ist das mit der ökumenischen Trauung?
Über 60% der Paare gehören verschiedenen Konfessionen an. Eine oekumenische Trauung kann wie folgt durchgeführt werden:

Geleitet vom katholischen Pfarrer wird sie reformiert anerkannt (keine Formalitäten)

Geleitet von der reformierten Pfarrerin (Pfarrer) braucht der katholische Teil einen sogenannten „Dispens von der Formpflicht“, der vom kath. Pfarramt nach einem Gespräch eingeholt wird. Für dieses Gespräch ist ein neuer Taufschein vom Taufort einzuholen. Diese Trauung wird dann von der katholischen Kirche anerkannt.

Allerdings nicht kirchenrechtlich: Gibt der katholische Pfarrer den Segen, ist die Ehe kichenrechtlich katholisch, stellt der reformierte Pfarrer die Traufragen, gilt sie als reformiert. Mit Pfarrerin/Pfarrer beider Konfessionen. Dies wird in der Regel dann gemacht, wenn beide Partner in ihrer Kirche aktiv sind.

Die/der OrtspfarrerIn der gewählten Kirche will die Trauung nicht vornehmen
Bei den beliebten Hochzeitskirchen ist meist die einheimische Pfarrperson nicht bereit, die Trauung vorzunehmen, da diese sonst für ihn zur Routine würden (jeden Samstag 2-4 Trauungen).

Ich finde keine Pfarrerin, keinen Pfarrer.
Die Pfarrpersonen sind nicht verpflichtet, ausserhalb der Gemeinde Trauungen durchzuführen (sie werden es in der Regel gern tun, wenn es für sie vom Terminplan her möglich ist). Für die Samstage in unserer Gemeinde wird das Möglichste versucht oder wir helfen Ihnen sonst beim Finden.

Was kostet uns eine Hochzeit in der Kirche?
Die kirchliche Hochzeitsfeier ist für Sie kostenlos, sofern ein Teil des Ehepaars Mitglied der reformierten Kirche ist. Ausgenommen sind Kosten für Leistungen wie Blumenschmuck und Solomusiker, die Sie als Ehepaar tragen. Gehört kein Ehepartner bzw. keine Ehepartnerin der reformierten Kirche an, werden die Unkosten verrechnet. Diese sind oft höher als erwartet. Die Kirchgemeinden brauchen aber keinen Gewinn. Alte Kirchengebäude zu heizen, den Boden zu pflegen, Licht und Strom zu gewähren, ist teurer als in vergleichsweise modernen energiebewussten Gebäuden.

Wir sind auch nach der Trauung weiter für Sie da:
Wenn Sie nicht mehr weiterkommen, scheuen Sie sich nicht, das Gespräch mit unserer Pfarrperson zu suchen. Sie bietet Ihnen ihre Begleitung an, indem sie zuhört und mit Ihnen einen gangbaren Weg sucht.

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Zell
Kirchstrasse 2
8483 Kollbrunn
Tel052 383 11 52
E-Mailref.kirche@kirchgemeindezell.ch

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