Herzlich willkommen in der Kirchgemeinde Zell

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Kirchgemeindeversammlung 5. Dezember 2010

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zell haben an der Kirchgemeindeversammlung vom 05. Dezember 2010 folgenden Geschäften zugestimmt:

1. Genehmigung des Voranschlages der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zell für das Jahr 2011 und Beibehaltung des Steuerfusses von 14%.

Deckung des Aufwandüberschuss von Fr. 80'200.00 durch das Eigenkapital

2. Genehmigung der Bauabrechnung über die Turmsanierung der evangelisch-reformierten Kirche Kollbrunn.

3. Erlass der neuen Kirchgemeindeordnung

Diese tritt am Tage nach Eintritt der Rechtskraft unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kirchenrat in Kraft.

Aktenauflage
Die Akten und das Protokoll liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeinderatskanzlei, 8486 Rikon, zur Einsicht auf.

Rechtsmittel
- Protokollberichtigung innert 30 Tagen,
- Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung der politischen Rechte innert 5 Tagen,
- Beschwerde gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen,
schriftlich mit Antrag und Begründung an den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8,
8400 Winterthur.

8483 Kollbrunn, 11. Dezember 2010
Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Zell

Download

Bericht im "Tössthaler" zur Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2010 (71KB)

neue Kirchgemeindeordnung (27KB)

Kirchgemeinde- versammlung

 

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